Anmeldeschluss ist 4 Tage vor dem Termin der Nachprüfung. Dies ist in der Regel der Dienstag.
Fehlt ein Lernender bei einer Prüfung, erfasst du die Nachprüfung in der Webapplikation. Setze den Status „pendent“, falls der Lernende ein Arztzeugnis einreichen muss. Andernfalls setzt du den Status „offen“.
Sende direkt aus der Webapplikation eine Email mit dem weiteren Vorgehen an den Lernenden.
Die Unterlagen müssen spätestens 2 Tage vor dem Nachprüfungstermin (in der Regel Donnerstag) deponiert werden.
Für elektronische Prüfungen ohne Papierunterlagen musst du sicherstellen, dass der Lernende am Nachprüfungstermin Zugriff auf die Prüfung hat. Es ist nicht die Verantwortung der Aufsichtsperson die Prüfung freizuschalten.
Die Aufsichtsperson wird die ausgefüllten Prüfungsunterlagen in deinem Fach im Lehrerzimmer Horgen deponieren. Die Nachprüfung erhält den Status „absolviert“.
Erscheint der Lernende nicht zum Nachprüfungstermin, wird der Status „Pnab“ gesetzt. Allfällige Unterlagen werden in dein Fach im Lehrerzimmer Horgen gelegt.
Von der Erfassung bis zum Abschluss durchläuft eine Nachprüfung verschiedene Stati. Je nach Status wird dieser von der Fach-Lehrperson oder der Nachprüfungs-Aufsicht gesetzt.
Status | Beschreibung | Fach-LP | Aufsicht |
Pendent | Das Arztzeugnis ist pendent. | X | |
Offen | Prüfungsunterlagen wurden noch nicht abgegeben. | X | |
Abgegeben | Die Fach-LP hat die Prüfungsunterlagen abgegeben. | X | |
Elektronisch | Elektronische Prüfung ohne Papierunterlagen | X | |
Erhalten | Die Prüfungsaufsicht hat die Unterlagen erhalten. | X | |
Absolviert | Der Lernende hat die Nachprüfung absolviert. | X | |
Pnab | Der Lernende hat die Prüfung nicht absolviert. | X | |
Gelöscht | Nachprüfung wurde gelöscht. | X | X |
Die Aufsicht prüft regelmässig, ob die Prüfungsunterlagen im Fach deponiert wurden. Sie stellt den Status auf „erhalten“ und teilt dem Kandidaten ein Zimmer zu.
10 Tage vor dem Prüfungstermin kontrolliert die Aufsicht, dass alle Nachprüfungseinträge den Status „erhalten“ oder „elektronisch“ haben. Bei Einträgen mit „pendent“, „offen“ sendet die Aufsicht eine Erinnerung an die Fachlehrperson.
Am Mittwoch vor dem Termin versendet die Aufsicht die Aufgebote an die Lernenden. Die Webapplikation nimmt keine Prüfung vor, ob das Aufgebot abhängig vom Status sinnvoll ist.
Wichtig: In der Regel sollten nur Einträge mit dem Status „erhalten“ oder „elektronisch“ aufgeboten werden. Die Gründe:
Im Zweifelsfall muss die Fachlehrperson den Lernenden selber aufbieten.
Die Aufsichtspersonen …
Tritt ein Kandidat zur Prüfung an, so ändere den Status zu „absolviert“. Andernfalls ändere den Status zu „pnab“.
Am Ende des Nachprüfungstags legen die Aufsichtspersonen die ausgefüllten Prüfungsunterlagen und das Deckblatt ins Postfach der Fachlehrperson.