LU01b - Leistungsbeurteilungen

Lernziele

  1. Sie notieren sich die (Abgabe-)Termine für die drei Leistungsbeurteilungen, die im Modul 290 stattfinden werden.
  2. Sie kennen die Hilfsmittel, die während der drei Leistungsbeurteilungen verwendet werden dürfen und können diese benennen.
  3. Sie können die Gewichtung der Leistungsbeurteilungen zur Berechnung der Modulnote benennen.

Leistungsbeurteilungen

Die Modulnote setzt sich aus dem Mittelwert von folgenden drei Leistungsbeurteilungen zusammen.

Leistungsbeurteilung 1

Leistungsbeurteilung 2

Leistungsbeurteilung 3

Verpasste Leistungsbeurteilungen

Die Prüfungen im Fachunterricht tragen als Vornote zum Qualifikationsverfahren bei. Sie unterliegen somit den Bestimmungen des Reglements über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung. Diese Bestimmungen legen fest, dass für das Fernbleiben an einer Leistungsbeurteilung durch den Lernenden eine Absenz beizubringen ist. Werden medizinische Gründe geltend gemacht, ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Verpasste Leistungsbeurteilungen werden, wenn nichts anderes vereinbart, im folgenden Unterricht unaufgefordert nachgeholt. Fehlt eine begründete Absenzmeldung, wird die Note 1.0 erteilt. Es gilt eine Frist von 14 Tagen. Die Rechtsgrundlage ist §9 Abs. 2 und §19 Abs. 3 des QV-Reglements.

Anzahl Leistungsbeurteilungen (LB)

Die Mindestanzahl an LB's sind durch die LBV (Leistungsbeurteilungsvorgaben) vorgegeben. Erreichen Sie die Anzahl Leistungsbeurteilungen vor Abgabe der Noten nicht, erscheint im Zeugnis in der Regel der Eintrag Prüfung nicht absolviert (P.n.ab). Solange die geforderte Anzahl der Prüfungen nicht absolviert ist, bleibt der Eintrag bestehen.

Backup

Sie sind während der ganzen Zeit bei Leistungsbeurteilungen (Projekte, selbstständige Arbeiten, Portfolio usw.) für Ihre Arbeitsdaten, für Ihr Arbeitsmaterial verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Sie Ihre Arbeitsdaten gegen Verlust geschützt sind (Sicherheitskopie/Backup) und Sie sind dafür zuständig, dass die Daten während der Leistungsbeurteilungsperiode zur Verfügung stehen.


Guido Koch