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- | ====== LU05d - Verordnung zum Datenschutzgesetz ====== | + | f====== LU05d - Verordnung zum Datenschutzgesetz ====== |
- | Es gibt verschiedene Verordnungen, | + | Es gibt verschiedene Verordnungen, |
Die Verordnung zum Datenschutzgesetz enthält detaillierte Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzgesetzes und legt fest, wie die Bestimmungen des DSG in der Praxis anzuwenden sind. Sie ergänzt und konkretisiert die allgemeinen Bestimmungen des DSG und enthält spezifische Vorschriften zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes. | Die Verordnung zum Datenschutzgesetz enthält detaillierte Regelungen zur Umsetzung des Datenschutzgesetzes und legt fest, wie die Bestimmungen des DSG in der Praxis anzuwenden sind. Sie ergänzt und konkretisiert die allgemeinen Bestimmungen des DSG und enthält spezifische Vorschriften zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes. | ||
- | Die VDSG behandelt unter anderem folgende Themen: | + | Die DSV behandelt unter anderem folgende Themen: |
* Datenbearbeitung und -schutz: Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Zulässigkeit der Datenbearbeitung, | * Datenbearbeitung und -schutz: Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Zulässigkeit der Datenbearbeitung, | ||
* Informationspflichten: | * Informationspflichten: | ||
* Auskunftsrecht und Rechte der betroffenen Personen: Die Verordnung enthält Bestimmungen zum Auskunftsrecht der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, den Zugang zu den Daten und das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten. | * Auskunftsrecht und Rechte der betroffenen Personen: Die Verordnung enthält Bestimmungen zum Auskunftsrecht der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, den Zugang zu den Daten und das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten. | ||
- | * Datentransfer ins Ausland: Die VDSG enthält Regelungen zum Transfer personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Sie legt fest, unter welchen Bedingungen ein solcher Datentransfer zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. | + | * Datentransfer ins Ausland: Die DSV enthält Regelungen zum Transfer personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Sie legt fest, unter welchen Bedingungen ein solcher Datentransfer zulässig ist und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. |
* Verantwortlichkeit und Auftragsdatenverarbeitung: | * Verantwortlichkeit und Auftragsdatenverarbeitung: | ||