Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung |
berufsbeschreibung:zusammenfassend:start [2025/08/13 10:35] – [Allgemeine Infos] rprobst | berufsbeschreibung:zusammenfassend:start [2025/08/26 16:24] (aktuell) – rprobst |
---|
!style = "width: 50%; border-bottom: thin solid; text-align: center" | Mediamatiker/in EFZ | !style = "width: 50%; border-bottom: thin solid; text-align: center" | Mediamatiker/in EFZ |
|- | |- |
|style="border-right: thin solid; border-bottom : thin dotted; padding: 5px"| Ausbildungsmodell: 2-2-1-1 API, 1.5-1.5-1.5 + 1 IMS | |style="border-right: thin solid; border-bottom : thin dotted; padding: 5px"| Ausbildungsmodell: 2-2-1-1 API, 1.5-1.5-1.5 + Praktikum IMS |
|style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"| Ausbildungsmodell: 2-2-2-1 | |style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"| Ausbildungsmodell: 2-2-2-1 |
|- | |- |
|style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"|\(\Rightarrow\) BM- und IM-Lernende haben nur 2 Prüfungspositionen, nämlich die IPA und FK, die für das EFZ berücksichtigt werden. Die Schlussnote für das EFZ bildet sich zu je 50% aus IPA und FK. | |style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"|\(\Rightarrow\) BM- und IM-Lernende haben nur 2 Prüfungspositionen, nämlich die IPA und FK, die für das EFZ berücksichtigt werden. Die Schlussnote für das EFZ bildet sich zu je 50% aus IPA und FK. |
|- | |- |
|style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"|Die Modulnoten werden gemäss der Leistungsbeurteilungsvorgabe (LBV) der OdA erhoben. in den «Ausführungsbestimmungen zur Leistungsbeurteilung» in Abschnitt 4 wird folgendes festgehalten: "Eine Leistungsbeurteilung (LB) enthält alle notengebenden Elemente eines Moduls, die durch die Leistungsbeurteilungsvorgaben (LBV) definiert sind." \\ | |style="border-bottom : thin dotted; padding: 5px"|Die Modulnoten werden gemäss der Leistungsbeurteilungsvorgabe (LBV) der OdA erhoben. In den «Ausführungsbestimmungen zur Leistungsbeurteilung» in Abschnitt 4 wird folgendes festgehalten: "Eine Leistungsbeurteilung (LB) enthält alle notengebenden Elemente eines Moduls, die durch die Leistungsbeurteilungsvorgaben (LBV) definiert sind." \\ |
Daraus leitet sich ab, dass bei fehlender Leistungsbeurteilung auch keine Modulnote erstellt wird. Im Zeugnis erfolgt dann der Eintrag Pnab ( -> siehe dazu Abschnitt "Pnab Eintrag im Zeugnis") | Daraus leitet sich ab, dass bei fehlender Leistungsbeurteilung auch keine Modulnote erstellt wird. Im Zeugnis erfolgt dann der Eintrag Pnab ( -> siehe dazu Abschnitt "Pnab Eintrag im Zeugnis") |
|- | |- |
|- | |- |
|} | |} |
| **Verlängerung des Sprachaufenthaltes**\\ |
| Lernende mit einem Notenschnitt von 5.0 können für die erste Schulwoche nach den Ferien eine Schuldispens beantragen, um den Sprachaufebthalt auf total 4 Wochen auszudehnen.\\ |
| Die Information der Lernenden erfolgt durch die Englisch-Lehrperson. |
\\ | \\ |
====fixe Schulausfälle==== | ====fixe Schulausfälle==== |