LU10a - Ausgangslage
Ein Sportverein führt jedes Jahr im Rahmen des Kick-Off Days einen Sponsorenlauf durch, um den Trainingsbetrieb und Wettkampfspiele zu finanzieren. Die Sportchefin des Vereins beauftragt Sie, alle relevanten Prozesse rund um den Sponsorenlauf zu dokumentieren. Ihre Dokumentation soll alle relevanten Schritte von der Vorbereitung (Termin definieren, Sportanlage reservieren) über die Durchführung bis zur Bezahlung umfassen.
Unterlagen
Von der Sportchefin des Vereins haben Sie die relevanten Unterlagen erhalten.
⇒ Einladung und Formular
Den Sponsoren stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Unterstützung einer Spielerin anzugeben:
- Formular auf Papier (selber ausdrucken oder die Spielerin bringt das ausgedruckte Formular)
- PDF-Formular (Download über die Webseite)
- Web-Formular auf der Webseite
⇒ Organigram
⇒ Relevante Kapitel der Vereinsordnung
6. Sponsoren
6.1 Sponsorenlauf
Die Teilnahme am jährlichen Sponsorenlauf ist für alle Juniorinnen und aktiven Spielerinnen der Kleinfeldteams obligatorisch.
Der Sponsorenlauf findet in der Regel im Rahmen des Kick-Off Days und der Vereinsversammlung statt. Pro Spielerin wird ein Mindestbetrag von CHF 100.— festgelegt. Spielerinnen können sich mindestens 14 Tage vor dem Termin per Mail an die Geschäftsstelle (info@sportverein.ch) und in Kopie an die Trainerin entschuldigen. Der Mindestbetrag bleibt auch bei Entschuldigung geschuldet.
Wer unentschuldigt am Sponsorenlauf nicht teilnimmt, bezahlt zusätzlich zum geschuldeten Mindestbetrag eine Ersatzabgabe. Keine Ersatzabgabe muss bezahlt werden, wenn die Teilnahme wegen Krankheit oder Unfall des Vereinsmitgliedes nicht möglich ist (Arztzeugnis). Ausserordentliche Situationen im Familien- oder Verwandtenkreis werden ebenfalls berücksichtigt, sofern die Geschäftsstelle so früh wie möglich informiert wird.
6.2 Persönliche Sponsoren Leistungsteams
Alle Spielerinnen der NLB sind verpflichtet, sich für die kommende Saison einen persönlichen Sponsor zu suchen. Diese müssen der Marketingverantwortlichen bis spätestens 31. Juli gemeldet werden. Wird kein persönlicher Sponsor gefunden, muss der Betrag von der Spielerin selbst übernommen werden. Die Beträge werden jährlich vom Vorstand festgelegt und dem Sponsoringkonzept angepasst. Sie betragen per 14.06.2025 mindestens CHF 400.– Sammelt eine Spielerin mehr Sponsorenbeiträge als den Mindestbeitrag, wird die Differenz vom Mitgliederbeitrag abgezogen.
7. Bussen
Die Bussen bzw. Ersatzabgaben müssen bis Ende April beglichen sein, andernfalls wird für die folgende Saison keine Lizenz gelöst bzw. keine Transferfreigabe erteilt.
7.1 Ersatzabgaben Verein
Der Verein erhebt eine Ersatzabgabe bei
- Unentschuldigtem Fehlen beim Sponsorenlauf: CHF 50.–
- Nicht geleisteter, verpasster Helfereinsatz: CHF 50.-
- Verspätet geleisteter Helfereinsatz: CHF 0 bis 50.– (Entscheid Vorstand)
Ein nicht geleisteter Helfereinsatz (ohne Ersatz) muss in jedem Fall nachgeholt werden. Im Wiederholungsfall behält sich der Vorstand weitere Sanktionen vor.
7.2 Bussen des Verbands
Vom Verband auferlegte Bussen gehen zu Lasten des gebüssten Mitglieds. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Bussen reduzieren, erlassen oder übernehmen.