LU02.A01 - Auskunft
Jeder hat das Recht auf Auskunft
Ausgangslage
Gemäss Artikel 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) hat jede Person das Recht, den Inhaber einer Datensammlung um eine Auskunft über die gespeicherten Daten aufzufordern. Dies werden Sie tun.
Auftrag
Zuerst lesen Sie sich im Datenschutzgesetz in die Thematik Auskunftsrecht ein. Den Link dazu gibt's hier
Bevor Sie fortfahren, hier ein paar Regeln, die zwingend einzuhalten sind:
- Es darf keine Anfrage an das BZZ gestellt werden!
- Ergänzung IMS: Es darf keine Anfrage an die KSH gestellt werden!
- Es darf für eine Anfrage per Mail ausschliesslich eine private Mailadresse verwendet werden (keine schulische oder des Lehrbetriebs)
- Ergänzung IMS: Auch nicht Ihre Mailadresse der KSH!
- Wenn Sie bei der Anfrage selber einen Text schreiben, darf das BZZ nicht erwähnt werden
- Ergänzung IMS: Dasselbe gilt für die KSH
Halten Sie obige Regeln unbedingt ein, diese sind nicht zum Spass da!
Hier geht es darum, dass eine Firma/Organisation Ihre Anfrage als Privatperson bearbeiten soll und Sie resp. die Anfrage nicht als Bestandteil schulischen Unterrichts identifizierbar sind. Zumal Sie in der kurzen Zeit an dieser Schule wohl noch keine grossen Datenmenge angehäuft haben, von denen Sie nichts wissen (-:
Dann gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie jetzt einen Dienstanbieter, Online-Shop oder sonstige Plattform, bei dem/der Sie einen Account haben. Es muss sich um eine Firma/Organisation mit Firmensitz in der Schweiz handeln.
- Teilen Sie Ihre Wahl der Lehrperson mit. Wenn zuviele Schüler den gleichen Anbieter wählen, kann es sein dass Sie sich etwas anderes aussuchen müssen.
- Schauen Sie, ob der Anbieter bereits online ein Formular für ein Auskunftsbegehren zu Verfügung stellt.
- Wenn JA –> Verwenden Sie dieses –> Es dürfen nur Online-Formulare verwendet werden, die explizit für eine Datenauskunft vorgesehen sind, keine allgemeinen Kontaktformulare!
- Wenn NEIN –> Im Moodle finden Sie einen passenden Mustertext
- Reichen Sie auf jeden Fall einen Antrag ein.
- Dokumentieren Sie, egal welche Form für den Antrag sie verwendet haben, die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter (bei Online-Formular Screenshot des Antrags)
- Erwähnen Sie in der Dokumentation, ob Sie innert 30 Tagen eine Auskunft erhalten haben (Form, Umfang, Fazit)
- Der Inhalt der Auskunft ist persönlich und gehört nicht in die Dokumentation!
Wenn Sie für die Anfrage der Datenauskunft einen eigenen Text oder eine andere Vorlage aus dem Internet verwenden, darf der Text auf keinen Fall eine Androhung des Rechtsweges bei Verweigerung/Verzug der Auskunft beinhalten!
Aus der Vorlage vom Bund darf die Passage:
Falls Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist antworten oder falls Ihre Antwort unvollständig oder unrichtig ist, behalte ich mir die Möglichkeit vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
auf keinen Fall verwendet werden.