LU09a - Einleitung

Urheberrecht versus Copyright

Urheberrecht: Ist das gesetzliche Recht des Urhebers oder der Urheberin, Kontrolle über die Nutzung und Verbreitung seines oder ihres kreativen Werkes zu haben.

Copyright: Das Copyright schützt in erster Linie die wirtschaftlichen Rechte an einem Werk. Diese Rechte kann nicht nur der Urheber allein, sondern auch (mit Einverständnis des Urhebers) eine andere Person innehalten. Im englischen Sprachraum wird der Begriff Copyright für jegliches Urheberrecht verwendet.


Marcel Suter, Andre Probst

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